中国干部体制(德)

来源:国际商务师    发布时间:2012-07-25    国际商务师视频    评论

(2) Anstellung, Ernennung, Absetzung und Ausbildung

--Anstellungssystem

Es umfaßt die Regelungen, nach denen man durch Prüfung und Kontrolle öffentlich Bedienstete der staatlichen Verwaltungsorgane auf nicht führende Posten vom Rang eines Chefmitarbeiters abwärts auswählt.

--Anstellungsverfahren

Die Personalabteilung der Regierung muß vor der Aufnahmeprüfung im gesetzlichen Rahmen die Bestimmungen für die Prüfung der Staatsangestellten veröffentlichen und die Qualifikation der Personen, die sich zur Prüfung melden, prüfen. Diejenigen, die den Prüfungsbestimmungen genügen, unterzieht man einer öffentlichen Eignungsprüfung, einer nochmaligen Kontrolle und einer umfassenden Überprüfung. Auf dieser Grundlage erstellt man eine Namenliste der anzustellenden Personen, um sie den Personalabteilungen der Regierungen von der in Bezirke unterteilten Stadtebene aufwärts zur Überprüfung und Billigung vorzulegen. Danach wird die Aufnahmebestätigung mitgeteilt. Es erfolgt eine Anstellung auf Probe. Wer die Probe erfolgreich besteht, wird offiziell angestellt.

--Ernennungs- und Absetzungssystem

Dies sind die Regelungen für die Ernennung und Absetzung der Staatsangestellten.

Ernennung: Die Staatsorgane ernennen die Staatsangestellten bestimmter Ämter nach gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren .

Absetzung: Die Staatsorgane, die zu Ernennung und Absetzung ermächtigt sind, entheben Staatsangestellte ihrer Ämter. Sie erlassen die Absetzungsanordnung und veröffentlichen sie in einem bestimmten Kreis.

Ausbildung: Es gibt eine Ausbildung für Anfänger, eine Berufsausbildung und eine fachliche Ausbildung.

(3) Bewertung, Auszeichnung und Disziplin

--Kontrolle: Die Organe der Staatsverwaltung oder deren Chefs unterziehen im Rahmen ihrer Kompetenzen die ihnen unterstehenden Staatsangestellten einer allseitigen Kontrolle und Überprüfung und geben ihre Einschätzung.

Es gibt eine tägliche und eine Jahreskontrolle und -bewertung

--Auszeichnung: Die Staatsangestellten werden für erfolgreiche Arbeit, Verdienste und Beiträge sowie hervorragende Taten ausgezeichnet und belohnt.

Es gibt Auszeichnungen und Verdienstorden der 3., 2. und 1. Klasse und die Verleihung von Ehrentiteln.

Die ausgezeichneten Staatsangestellten erhalten darüber hinaus Geldprämien, Sachpreise oder eine Lohnstufensteigerung.

--Disziplin und Bestrafung

Denjenigen Staatsangestellten, die gegen die Disziplin verstoßen, wird eine administrative Strafe erteilt.

Es gibt sechs Arten von administrativen Strafen: Verwarnung, Eintragung eines Fehlers in die Personalakte, Eintragung eines großen Vergehens in die Personalakte, Herabsetzung im Dienstrang ,

Amtsenthebung und Entlassung.

Derjenige, der seines Amtes enthoben ist, wird zugleich im Dienstrang und der Gehaltsstufe herabgesetzt.

(4) Beförderung, Degradierung, Austausch und Beurlaubung

--Beförderung und Degradierung: Die Staatsangestellten werden in ein höheres Amt befördert oder zu einem niedrigeren Amt degradiert.

Beförderung: Sie umfaßt die Steigerung des Jahresgehalts, die Beförderung durch Prüfung und aufgrund von Verdiensten.

Staatsangestellte mit erfolgreicher Arbeitsleistung und hervorragenden Beiträgen können ohne Beschränkung durch Dienstalter und andere Voraussetzungen in einen höheren Rang befördert werden.

Degradierung: Zu einem nierigeren Amt degradiert werden diejenigen, die in der Jahreskontrolle und -bewertung ihrem Amt als nicht gewachsen befunden werden und auch für andere Ämter auf derselben Ebene nicht geeignet sind; die wegen Strukturänderung oder Stellenabbau zu einem niedrigeren Amt bestimmt sind; die aus guten Gründen selber eine Herabsetzung zu einem niedrigeren Amt beantragen und denen dieser Wunsch stattgegeben wird; die Fehler begangen haben und für ihr ursprüngliches Amt nicht geeignet sind.

--Austausch

Damit ist ein Amtsaustausch von Mitarbeitern innerhalb der Organe der Staatsverwaltung oder zwischen diesen Organen einerseits und anderen Staatsämtern, Massenorganisationen, Betrieben und Unternehmen andererseits gemeint.

Der Austausch erfolgt durch Versetzung, Berufung zu einem anderen Amt und Arbeiten im Turnus oder als Funktionär in einer Grundeinheit.

--Beurlaubung

Um zu verhindern, daß Staatsangestellte unter Mißbrauch ihres Amtes nach eigenen Vorteilen oder Vorteilen ihrer Freunde und Verwandten streben, lassen die Staatsorgane sie ihre dienstlichen Pflichten nicht ausüben oder beschränken sie.

(5) Gehalt, Versicherung und Sozialleistung

--Gehalt: Für die Staatsangestellten gilt ein auf berufliche Rangstufen bezogenes Gehaltssystem. Das Gehalt jedes Staatsangestellten besteht aus vier Teilen: berufliches Gehalt, Rangstufen-Gehalt, Grundgehalt und Dienstalter-Gehalt.

--Versicherung: Im Rahmen einer Arbeitsversicherung gewährt der Staat den vorübergehend oder für immer arbeitsunfähigen Staatsangestellten materielle Hilfe.

--Sozialleistung: Die Staatsangestellten genießen eine medizinische Fürsorge auf Kosten des Staates, erhalten Kranken- und Wochenbetturlaub und Urlaub zum Eltern- bzw. Ehepartnerbesuch mit vollem Gehalt sowie Sozialleistungszuschuß. Arbeitsunfallopfer und Hinterbliebene beziehen Unterstützungsgeld.

(6) Kündigung, Entlassung und Pensionierung

--Kündigung: Staatsangestellte können nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. Verordnungen eine Beendigung ihrer Anstellungsbeziehung zum Staat beantragen. Eine Kündigung kann nicht einseitig von den Staatsangestellten erfolgen, sondern wird nach dem gesetzlichen Verfahren entschieden.

--Entlassung: Die Organe der Staatsverwaltung entziehen jenen Staatsangestellten, die für ihre Ämter nicht mehr geeignet sind, die entsprechenden Rechte und Pflichten und lassen sie aus dem Dienst ausscheiden.

Pensionierung: Staatsangestellte, die ein bestimmtes Dienstalter und das Pensionsalter erreicht haben, scheiden aus dem Amt aus. Die pensionierten Staatsangestellten beziehen regelmäßig ein Ruhegehalt.

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