中国的政治体制宪法(德)

来源:国际商务师    发布时间:2012-07-25    国际商务师视频    评论

(4) Glaubensfreiheit

Die Bürger genießen Glaubensfreiheit.

Kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson dürfen Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen.

(5) Die Freiheit der Person der Bürger ist unverletzlich

Kein Bürger darf ohne Genehmigung oder Entscheidung einer Volksstaatsanwaltschaft oder ohne Entscheidung eines Volksgerichts verhaftet werden; Verhaftungen müssen durch ein Organ für öffentliche Sicherheit vorgenommen werden.

Die Beraubung oder Beschränkung der Freiheit der Person von Bürgern durch rechtswidrige Festnahme oder andere Maßnahmen ist verboten.
Die rechtswidrige Leibesvisitation von Bürgern ist verboten.

Die persönliche Würde der Bürger und die Wohnungen der Bürger sind unverletzlich.

(6) Die Freiheit der Korrespondenz

Die Freiheit der Korrespondenz und das Briefgeheimnis der Bürger sind gesetzlich geschützt.

Keine Organisation oder Einzelperson darf die Freiheit der Korrespondenz und das Briefgeheimnis von Bürgern aus irgendeinem Grund verletzen, abgesehen von solchen Fällen, in denen aufgrund der Bedürfnisse der staatlichen Sicherheit oder zwecks Aufklärung von Straftaten die Organe für öffentliche Sicherheit oder die Organe der Staatsanwaltschaft gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eine Zensur der Korrespondenz vornehmen dürfen.

(7) Das Recht auf Kritik und Vorschläge

Die Bürger haben das Recht, gegenüber jedem Staatsorgan oder Staatsfunktionär Kritik und Vorschläge zu äußern; sie haben das Recht, sich wegen Rechtsüberschreitung oder Pflichtvernachlässigung durch Staatsorgane oder Staatsfunktionäre mit einer Anrufung, Anklage oder Anzeige an das entsprechende Staatsorgan zu wenden.

(8) Das Recht auf Schadensersatz von seiten des Staates
Personen, die infolge der Verletzung ihrer Bürgerrechte durch Staatsorgane oder Staatsfunktionäre Verluste erleiden, haben das Recht auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(9) Das Recht auf Arbeit

Die Bürger haben sowohl das Recht als auch die Pflicht zu arbeiten.
Durch verschiedene Kanäle schafft der Staat die Bedingungen für Beschäftigung, verstärkt den Arbeitsschutz, verbessert die Arbeitsbedingungen und erhöht auf der Grundlage der Produktionserweiterung das Arbeitsentgelt und vermehrt soziale Vorteile.

(10) Das Recht auf Sozialleistung

Die Bürger haben im Alter, in Krankheitsfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit das Recht auf materielle Unterstützung von seiten des Staates und der Gesellschaft.

Der Staat und die Gesellschaft sichern den Lebensunterhalt von invaliden Armeeangehörigen, gewähren den Familienangehörigen von Märtyrern Beihilfe und behandeln die Familienangehörigen des militärischen Personals mit Vorzug.

Der Staat und die Gesellschaft treffen Vorkehrungen für die Arbeit, das Leben und die Ausbildung von Blinden, Taubstummen und anderen behinderten Bürgern.

(11) Das Recht auf Erziehung

Die Bürger haben das Recht und die Pflicht, eine Erziehung zu erhalten bzw.anzunehmen.

(12) Die akademische Freiheit und die Freiheit zum künstlerischen Schaffen

Die Bürger haben die Freiheit zur wissenschaftlichen Forschung, zum literarischen und künstlerischen Schaffen und zu anderen kulturellen Betätigungen.

(13) Gleichberechtigung von Männern und Frauen

Die Frauen genießen in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens sowie des Familienlebens die gleichen Rechte wie die Männer.

(14) Beide Ehepartner haben die Pflicht zur Familienplanung.

(15) Die Bürger sind verpflichtet, dem Gesetz entsprechend Steuern zu entrichten.

(16) Es ist die Ehrenpflicht der Bürger, Militärdienst zu leisten und den Organisationen der Volksmiliz beizutreten.

2. Die Auslegung und Abänderung der Verfassung sowie die Überwachung ihrer Durchführung

a. Die Auslegung der Verfassung

Der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses hat das Recht, die Verfassung auszulegen.

Er legt die Verfassung aus durch die Ausarbeitung von Gesetzen und die Erlassung von Verordnungen und Beschlüssen.

b. Die Abänderung der Verfassung

Der Nationale Volkskongreß hat das Recht, die Verfassung abzuändern.

Abänderungen der Verfassung müssen vom Ständigen Ausschuß des Nationalen Volkskongresses oder von mehr als einem Fünftel der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses vorgeschlagen und durch eine Stimmenmehrheit von mehr als zwei Dritteln aller Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses angenommen werden.

c. Die Überwachung der Durchführung der Verfassung

Der Nationale Volkskongreß übt die Funktion und Gewalt aus, die Durchführung der Verfassung zu überwachen. Der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses übt die Funktion und Gewalt aus, die Verfassung auszulegen und ihre Durchführung zu überwachen.

Der Nationale Volkskongreß hat das Recht, die Auslegung der Verfassung durch seinen Ständigen Ausschuß zu ändern oder zu annullieren.

上一页12下一页

视频学习

我考网版权与免责声明

① 凡本网注明稿件来源为"原创"的所有文字、图片和音视频稿件,版权均属本网所有。任何媒体、网站或个人转载、链接转贴或以其他方式复制发表时必须注明"稿件来源:我考网",违者本网将依法追究责任;

② 本网部分稿件来源于网络,任何单位或个人认为我考网发布的内容可能涉嫌侵犯其合法权益,应该及时向我考网书面反馈,并提供身份证明、权属证明及详细侵权情况证明,我考网在收到上述法律文件后,将会尽快移除被控侵权内容。

最近更新

社区交流

考试问答