中国政治协商制度(德)

来源:国际商务师    发布时间:2012-07-25    国际商务师视频    评论

(2) Inhalt der demokratischen Kontrolle

Kontrolliert werden die Durchführung der Verfassung, der Gesetze und Verordnungen des Staates, die Durchführung der vom ZK der KP Chinas und den Staatsorganen ausgearbeiteten Politik und Leitlinie, des Plans über die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, des Staatshaushaltsplans, die Pflichterfüllung, Disziplin und Rechtschaffenheit der Staatsämter und ihrer Mitarbeiter sowie die Einhaltung des Statuts der PKKCV und die Durchführung ihrer Beschlüsse durch die Einheiten und Individuen, die der PKKCV angehören.

Die demokratische Kontrolle wird im wesentlichen auf folgende Weise praktiziert: Durch Vorschläge und Vorlagen, die die Vollversammlung des Nationalkomitees, die Sitzung des Ständigen Ausschusses oder die Vorsitzendenkonferenz dem ZK der KP Chinas und dem Staatsrat unterbreiten; durch Vorschläge und Berichte der speziellen Kommissionen; durch Inspektionen, Vorlagen, Vorschläge und Anzeigen der Mitglieder des Nationalkomitees und ihre Kritik in anderer Form; durch Untersuchungen und Kontrollen, die von den zuständigen Abteilungen des ZK der KP Chinas und des Staatsrats organisiert werden, sowie durch alle Aktivitäten der örtlichen politischen Konsultativkonferenzen der verschiedenen Ebenen.

(3) Inhalt des Mitregierens und der Konsultation

Er umfaßt Untersuchungen und Studien über Themen, die die Bevölkerung interessieren, denen die Partei- und Regierungsorgane besondere Aufmerksamkeit widmen und zu denen die PKKCV in der Lage ist; konstruktive Vorschläge an die Führungsorgane der Partei und Regierung; freie Meinungsäußerung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fachkenntnisse der PKKCV-Mitglieder, damit sie der Reform und Öffnung und dem sozialistischen Aufbau mit Rat und Tat beistehen.

C. Die organisatorischen Prinzipien der PKKCV

Alle Parteien und Organisationen können dem Nationalkomitee und den örtlichen Komitees der PKKCV beitreten, wenn sie deren Statut anerkennen und vom ständigen Ausschuß des Nationalkomitees oder des jeweiligen örtlichen Komitees gebilligt sind.

Einzelpersonen können dem Nationalkomitee oder einem örtlichen Komitee beitreten, wenn sie von dessen ständigem Ausschuß eingeladen sind.

Zwischen dem Nationalkomitee und den örtlichen Komitees sowie zwischen den übergeordneten und untergeordneten örtlichen Komitees besteht eine Beziehung des Leiters zum Geleiteten.

Die örtlichen Komitees sind verpflichtet, die landesweit gültigen Beschlüsse des Nationalkomitees durchzuführen und einzuhalten, ebenso muß ein örtliches Komitee auf niedriger Ebene die regionalen Beschlüsse des örtlichen Komitees der höheren Ebene durchführen und einhalten.
Alle Einheiten und Individuen, die der PKKCV angehören, haben das Recht, durch deren Sitzungen, Organisationen und Aktivitäten an der politischen Konsultation, der demokratischen Kontrolle sowie an den Staatsgeschäften und der Beratung über wichtige politische Entscheidungen der Regierung teilzunehmen.

Vorlagen der Vollversammlung des Nationalkomitees und der örtlichen Komitees sowie des ständigen Ausschusses müssen durch mehr als die Hälfte der Mitglieder des Komitees oder des Ausschusses verabschiedet werden.

Die Einheiten oder Individuen, die der PKKCV angehören, haben die Pflicht, deren Beschlüsse durchzuführen und einzuhalten. Wenn sie anderer Meinung sind, können sie unter der Voraussetzung der strikten Durchführung der Beschlüsse erklären, daß sie ihre eigene Meinung beibehalten.

Denjenigen Einheiten und Individuen, die der PKKCV angehören, die jedoch gegen ihr Statut oder die Beschlüsse ihrer Vollversammlung oder ihres Ständigen Ausschusses ernst verstoßen, soll der Ständige Ausschuß des Nationalkomitees oder des örtlichen Komitees je nach den Umständen eine Verwarnung geben oder die Mitgliedschaft entziehen.

D. Das Nationalkomitee

Über die Teilnehmer-Einheiten sowie über die Zahl und Wahl der Mitglieder des Nationalkomitees soll der Ständige Ausschuß des vorangegangenen Nationalkomitees entscheiden.

Der laufende Ständige Ausschuß soll über die Vermehrung oder Veränderung der Teilnehmer-Einheiten sowie der Zahl und Wahl der Mitglieder entscheiden, wenn dies in der Amtszeit des Nationalkomitees notwendig ist.

Das gegenwärtige Nationalkomitee der PKKCV setzt sich aus folgenden 34 Einheiten zusammen: Die Kommunistische Partei Chinas, das Revolutionskomitee der Kuomintang Chinas, die Chinesische Demokratische Liga, die Chinesische Gesellschaft für den Demokratischen Nationalen Aufbau, die Chinesische Gesellschaft für die Förderung der Demokratie, die Chinesische Demokratische Partei der Bauern und Arbeiter, die Zhi-Gong-Dang Chinas, die Gesellschaft des 3. September, die Demokratische Selbstbestimmungsliga Taiwans, die parteilosen Persönlichkeiten, der Kommunistische Jugendverband Chinas, der Gesamtchinesische Gewerkschaftsbund, der Gesamtchinesische Frauenverband, die Gesamtchinesische Jugendföderation, die Chinesische Vereinigung für Industrie und Handel, die Chinesische Gesellschaft für Wissenschaft und Technik, die Allchinesische Vereinigung der Taiwaner Landsleute, die Chinesische Föderation heimgekehrter Auslandschinesen, die Gesellschaft des Chinesischen Volkes für die Freundschaft mit dem Ausland, die Bereiche Kultur und Kunst, Wissenschaft und Technik, Sozialwissenschaften, Ökonomie, Landwirtschaft, Bildungswesen, Körperkultur und Sport, Journalismus und Verlagswesen, Pharmazie und Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, nationale Minderheiten, religiöse Kreise sowie speziell eingeladene Persönlichkeiten aus Hong Kong, Macao und anderen Gebieten. Es sind insgesamt 2196 Mitglieder, und der Ständige Ausschuß zählt 290 Mitglieder.

Die Amtszeit des Nationalkomitees beträgt fünf Jahre, seine Vollversammlung findet jedes Jahr einmal statt.

Das Nationalkomitee wird von seinem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und einem Generalsekretär geleitet. Es richtet einen ständigen Ausschuß ein, der seine Versammlungen einberuft.
  Der Ständige Ausschuß setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär des Nationalkomitees sowie aus seinen Mitgliedern zusammen, die von den Vertretern aller am Nationalkomitee teilnehmenden Parteien, Organisationen, Nationalitäten und Gesellschaftskreisen nominiert und von der Vollversammlung des Nationalkomitees gewählt sind.
  Der Vorsitzende des Nationalkomitees leitet die Arbeit des Ständigen Ausschusses, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär unterstützen ihn bei der Arbeit.

Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär bilden eine Vorsitzendenkonferenz, die die laufende Arbeit des Ständigen Ausschusses leitet.

E. Die örtlichen Komitees

Die Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte, autonomen Bezirke, in Bezirke unterteilten Städte, Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Bezirke und Stadtbezirke sowie alle Orte mit entsprechenden Bedingungen sollen politische Konsultativorganisationen einrichten.

Zur Zeit gibt es über 3000 örtliche Komitees auf den verschiedenen Ebenen mit mehr als 500 000 Mitgliedern.

Die Amtszeit der örtlichen Komitees der verschiedenen Ebenen beträgt fünf Jahre.

Die Zusammensetzung und das Wahlverfahren, die Funktionen und Befugnisse sowie die Einrichtung der wichtigsten Arbeitsorgane der örtlichen Komitees aller Ebenen sind denen des Nationalkomitees ähnlich.

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